1. Jede Person, die das Verkehrsübungszentrum befährt oder betritt, erkennt mit dem Einfahren bzw. Betreten die in dieser Platz- und Betriebsordnung enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Benutzung des Übungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko (ohne Versicherungsschutz) sowie unter Ausschluss jeglicher Haftung des Platzbetreibers für Körper- und Sachschäden jeder Art.
2. Die Bezahlung erfolgt, vor Ausfahrt, am Kassenautomat. Der Kassenautomat akzeptiert € 5.-, € 10.-, € 20.- Banknoten und Münzen.
3. Jeder Verstoß gegen die Platz- und Betriebsordnung wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.
4. Das Verkehrsübungszentrum darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt werden. Fahrzeuge mit Überführungs- oder Händlerkennzeichen sind von der Benutzung ausgeschlossen.
5. Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Das Überholen anderer Fahrzeuge ist nicht zulässig.
6. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Sofern der Fahrer nicht im Besitz einer für diese Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist, ist die Benutzung des Übungszentrums mit einem Personenkraftwagen nur zulässig, wenn eine Begleitperson während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Fahrzeugs mitfährt. Diese Begleitperson muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und mindestens 18 Jahre alt sein.
7. Der Aufenthalt von Personen ist ausschließlich auf den Gehwegen sowie den ausgewiesenen Freizeitbereichen möglich und zulässig. Das Betreten der Fahrbahnen ist nicht gestattet.
8. Bei Fahrtunterbrechungen ist das Fahrzeug auf einem der gekennzeichneten Parkplätze abzustellen. Nach Verlassen des Fahrzeugs sind unverzüglich die ausgewiesenen Gehwege bzw. Freizeitbereiche aufzusuchen.
9. Auf dem gesamten Gelände des Verkehrsübungszentrums – mit Ausnahme der hierfür eigens gekennzeichneten Bereiche –
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besteht Rauchverbot. Vermeidbare Lärmbelästigungen, insbesondere durch Radioanlagen, sind zu unterlassen.
10. Sämtliche auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Jeder Benutzer, der das Übungsgelände befährt oder betritt, haftet für von ihm verursachte Schäden. Dies gilt sowohl für Schäden an Fahrzeugen als auch für Beschädigungen des Übungszentrums.
11. Wird ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug oder durch eine Person beschädigt, kann der Geschädigte Schadensersatzforderungen und sämtliche weiteren Ansprüche ausschließlich dem Verursacher gegenüber geltend machen bzw. weiterverfolgen. Der Platzbetreiber übernimmt keine Haftung bzw. Mithaftung.
12. Dem Platzbetreiber bleibt das Recht vorbehalten, den Benutzerkreis zu beschränken oder die Benutzung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen, wie beispielsweise die Beschränkung der Benutzeranzahl bei zu starker Frequentierung, die Schließung von Teilstrecken oder die Schließung des Übungszentrums bei Eis bzw. Schnee.
13. Bleibt das Übungszentrum trotz schlechter Witterungsverhältnisse, insbesondere bei Eis oder Schnee, geöffnet, versichert der Benutzer durch Einfahren in das Übungszentrum, dass er sich der mit den Witterungsbedingungen verbundenen erhöhten Gefahren bewusst ist und in Kenntnis des erhöhten Risikos die Benutzung des Übungszentrums in Anspruch nimmt. Der Benutzer ist verpflichtet, die Fahrbahnbeschaffenheit selbst in Augenschein zu nehmen.
14. Die Gebühr für die Benutzung des Übungszentrums wird durch gesonderten Aushang geregelt. Von Personen, die das Verkehrsübungszentrum ohne Berechtigung befahren oder betreten, wird eine Gebühr in Höhe von € 50,- erhoben.
15. Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr entsorgt. Die Mindestgebühr beträgt € 15,-.
16. Die Änderung der Öffnungszeiten bleibt vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang am Verkehrsübungszentrum oder werden auf der Homepage unter www.verkehrsuebungsplatz.com bekannt gegeben.
17. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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